Swiss Pledge Selbstverpflichtung:
Für ein verantwortungsvolles an Kinder gerichtetes Werbeverhalten 

Swiss Pledge ist eine freiwillige Initiative von führenden Lebensmittel-, Getränke- und Gastronomieunternehmen mit dem Ziel, die Art und Weise ihrer Werbung an Kinder zu verändern. Derzeit beteiligen sich folgende Unternehmen aktiv am Programm: 

Swiss Pledge Teilnehmer

Swiss Pledge wurde im Jahr 2010 von Lebensmittel- und Getränkeproduzenten initiiert mit dem Ziel, das eigene Werbeverhalten gegenüber Kindern anzupassen. Damit unterstreichen die Unternehmen ihr verantwortliches Werbeverhalten gegenüber Kindern. Die Selbstverpflichtung lehnt sich inhaltlich an vergleichbare Programme in der EU

Die Freiwillige Initiative ist offen für Marktteilnehmer, die sich zur Einhaltung der Mindestkriterien verpflichten. Diese umfassen: 

  • Eingeschränkte Produktwerbung an Kinder.  Nur Produkte, die definierte Nährwertkriterien¹ erfüllen, dürfen beworben werden. 
  • Keine produktspezifische Kommunikation an Primarschulen. Es sei denn, dies wird von der Schulverwaltung zu erzieherischen Zwecken ausdrücklich verlangt oder genehmigt.

«Werbung an Kinder» bedeutet Werbung für ein Zielpublikum mit einem Mindestanteil von 30 Prozent an Kindern
unter 13 Jahren
 (vormals 35 Prozent bzw. 12 Jahre)

Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung wird vom unabhängigen Marktforschungsunternehmen Media Focus auditiert. Das externe Monitoring umfasst die Analyse von Fernsehwerbung, Kinderzeitschriften, Markenwebseiten und Social Media.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat auf Empfehlung einer externen Expertengruppe zwischen Januar 2011 und Dezember 2014 die Unternehmen des Swiss Pledge zu Partnern von actionsanté gemacht. Das Aktionsversprechen von Swiss Pledge ist bislang europaweit das einzige, das von einer nationalen Behörde akzeptiert wurde.

Einheitliche Nährwertkriterien gelten seit dem 1. Januar 2015. Sie basieren auf der Grundlage von wissenschaftlich anerkannten Ernährungsempfehlungen sowie nationalen und internationalen Ernährungsrichtlinien.

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